Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Eine feste Buchung kann nur durch eine schriftliche Zusage per E-Mail oder durch die unterschriebe Rücksendung unseres schriftlichen Angebots entstehen.
Alle wichtigen Informationen, die die Erbringung der Dienstleistung betreffen, müssen schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Der Kunde hat nur in diesem Fall das Recht auf die von Ihm bestellte Dienstleistung.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
 

§2 Vorrang

Das Pizzaprinzip liefert ausschließlich Speisen und Getränke auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit dem Pizzaprinzip vereinbart wurden.
 

§3 Preise/Zahlung/Gültigkeit

Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Das Pizzaprinzip räumt dem Kunden das Recht ein die letzte, schriftlich gemeldete Personenzahl um bis zu 5% nach der Lieferung der Dienstleistung auf die tatsächliche Personenzahl zu korrigieren. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Das Pizzaprinzip möglich.
Bei Bestellung der Zeit- und Pizza-abhängigen Variante steht der endgültige Preis erst nach Zählung der gebackenen Pizzen fest. Entscheidend ist die Anzahl der fertig gebackenen Pizzen.
Bei größeren Auftragssummen behalten wir uns vor 25% der Brutto-Auftragssumme als Anzahlung zu berechnen.
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
 

§4 Verzögerungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind wir zwischen 30 min und 60 min vor der ersten Pizza bei der Veranstaltung. Sollte es vorkommen, dass es durch eine Panne oder durch höhere Gewalt zu einer Verspätung unsererseits komm, räumen wir uns eine Toleranzzeit von bis zu 60 min ein.
 

§5 Widerruf

Stornierung eines Auftrages ist, sollte es nicht anders abgesprochen sein, bis 30 Tagen vor dem Auftrag kostenfrei möglich.
Bei Beauftragung wurde der Termin und der Food Truck für Sie gebucht und es konnten somit keine anderen Caterings mehr für den Food Truck angenommen werden. Daher bitten wir um Verständnis, dass bei einer späteren Stornierung folgende Kosten anfallen:
– bis zu 20 Tage vor der Veranstaltung 25% der veranschlagten Cateringkosten
– bis zu 10 Tage vor Auftragsbeginn 50% der veranschlagten Cateringkosten
– bis zu 5 Tage vor der Veranstaltung 75% der veranschlagten Cateringkosten
Die Anfahrtskosten werden nicht mit berechnet.
Bei Buchungen für Veranstaltungen, bei dem es sich um einen freien Verkauf mit oder ohne Standmiete handelt, behält es sich das Pizzaprinzip vor, etwaige Verluste, die aufgrund einer Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters entstehen, einzufordern. Standmieten die im Voraus gezahlt wurden, müssen vom Veranstalter bei einer Absage der Veranstaltung vollständig zurückerstattet werden.
 

§6 Leistungspflicht

Das Pizzaprinzip wird von der Leistungsverpflichtung befreit, wenn es an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände gehindert wird, die es nach der den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt oder durch einen angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Standplatz des Pizzaofens während des Caterings befestigt und eben ist und samt Zugfahrzeug über einen befestigten Untergrund mit nicht mehr als 8% Steigung zu erreichen ist.
Mögliche Extra-Kosten, die bei der Anfahrt oder bei der Durchführung des Caterings entstehen wie Maut- oder Parkgebühren, Standkosten, Verwarn- oder Bußgelder übernimmt, wenn nicht anders besprochen der Auftraggeber.
 

§7 Beanstandungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich etwaige Mängel oder Beanstandungen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem verantwortlichen Pizzaprinzip-Mitarbeiter oder telefonisch der Geschäftsleitung vom Pizzaprinzip mitzuteilen, um uns die Möglichkeit einzuräumen noch rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel einzuleiten. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich mündlich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.
 

§8 Haftung

  1. Verursacht der Auftraggeber/Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Gäste durch schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so ist dieser nach Maßgabe des Abs. 2 zu erstatten.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit trägt der Auftraggeber/Veranstalter den Schaden voll. Bei Vorsatz haftet der Auftraggeber/Veranstalter unbeschränkt.
  3.  

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln, auch nach Veranstaltungsende, vor.
     

    §10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht.
     

    §11 Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand ist Bonn.